Die Nutzung von Windenergie spielt eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema wird bereits in einem gesonderten Teilregionalplan zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vertieft behandelt. Dieser soll nun fortgeschrieben werden.
Hintergrund
Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung und Regionalentwicklung. Mit der Energiewende soll zukünftig eine klimaneutrale Energieversorgung bei gleichzeitiger Unabhängigkeit vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe erreicht werden. Eine wichtige Strategie dabei ist der Ausbau von erneuerbaren Energien. Dies unterstützt der Verband Region Rhein-Neckar als wesentliche Säule der Energiewende. Als langfristige Perspektive wird eine Vollversorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit erneuerbaren Energien, möglichst weitgehend aus regionalen Quellen verfolgt. Wie aus dem vom Verband Region Rhein-Neckar veröffentlichtem Regionalen Energiekonzept hervorgeht, bieten dabei insbesondere die Wind- und Solarenergie erhebliche Potenziale.
Ziel einer nachhaltigen Energiepolitik in der Metropolregion Rhein-Neckar ist die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger bei gleichzeitigem Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien.
Regionale Planungsoffensive
Mit der Regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg, die am 17.03.2022 von der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi und den Verbandsvorsitzenden der zwölf Regionalverbände gestartet wurde, ist für die Ausweisung der Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auf Ebene der Regionalplanung ein klares Ziel formuliert worden: Jeder Regionalverband in Baden-Württemberg soll 2 % seiner jeweiligen Regionsfläche planerisch für die Erzeugung von Windenergie und Solarenergie sichern. Diese Sicherung erfolgt in der Praxis durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den jeweiligen Teilregionalplänen „Solarenergie“ und „Windenergie“. Der bestehende Teilregionalplan „Windenergie“ wird zu diesem Zweck fortgeschrieben. Bis September 2025 sollen diese Teilregionalpläne von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen werden.
Flächenziele für die Windenergienutzung
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom 20. Juli 2022 wurden erstmalig bundesweit konkrete Flächenziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Die einzelnen Bundesländer haben im Sinne des Gesetzes sogenannte Flächenbeitragswerte für die Windenergie zu erreichen. Bei den Flächenbeitragswerten handelt es sich um den prozentualen Anteil der Landesflächen, welcher für die Erzeugung von Windenergie bereitzustellen ist. Für die Erreichung der jeweiligen Flächenbeitragswerte wurde der 31.12.2032 als Stichtag festgelegt. Bis dahin gilt der 31.12.2027 als Stichtag zur Erreichung der Zwischenziele.
Flächenbeitragswerte für die Windenergienutzung bis zum 31.12.2027
- Baden-Württemberg: 1,1 % der Landesfläche
- Rheinland-Pfalz: 1,4 % der Landesfläche
- Hessen: 1,8 % der Landesfläche
Flächenbeitragswerte für die Windenergienutzung bis zum 31.12.2032
- Baden-Württemberg: 1,8 % der Landesfläche
- Rheinland-Pfalz: 2,2 % der Landesfläche
- Hessen: 2,2 % der Landesfläche
Umsetzung
Die Länder haben die Wahl die Flächenbeitragswerte entweder landesweit zu erreichen oder die Flächenbeitragswerte auf die einzelnen Planungsregionen zu delegieren. In letzterem Fall sind in jeder Planungsregion der Länder die jeweiligen Flächenbeitragswerte zu erreichen. Das Land Hessen hat sich dazu entschieden, die Flächenbeitragswerte gemeinschaftlich, also auf Landesebene, erreichen zu wollen. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wurde wiederum ein Vorgehen gewählt, bei welchem die Flächenbeitragswerte auf der Regionsebene umzusetzen sind.
Werden die Flächenbeitragswerte bis zu den Stichtagen erreicht, so entfällt außerhalb der für die Windenergienutzung ausgewiesenen Flächen die Privilegierung im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Das bedeutet, dass Windenergieanlagen nur noch in den dafür vorgesehenen Flächen errichtet werden können. Werden die Flächenbeitragswerte jedoch nicht erreicht, so tritt eine sogenannte „Super-Privilegierung“ der Windenergienutzung in Kraft. Das bedeutet, dass die Windenergienutzung auf kommunaler und regionaler Ebene nicht mehr planerisch gesteuert werden könnte.
Der Verband Region Rhein-Neckar erhielt also durch die Regionale Planungsoffensive und das WindBG einen klaren Planungsauftrag. Im baden-württembergischen Teil der Metropolregion sind 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergie bereitzustellen. Im rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion sind 2,2 % der Regionsfläche für die Windenergie bereitzustellen.
Mit den zwei Teilregionalplänen „Windenergie“ und „Solarenergie“ verfolgt der Verband Region Rhein-Neckar das Ziel, die ambitionierten Flächenziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien in der Metropolregion zu erreichen. Bis Ende 2025 sollen im Sinne der Regionalen Planungsoffensive rechtsverbindliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt sein. Bis zur Rechtsverbindlichkeit der Fortschreibung des Teilregionalplans „Windenergie“ ist die derzeit gültige Fassung des „Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ aus dem Jahr 2021 noch immer rechtsverbindlich (siehe Download-Button unten).
Teilregionalplan Windenergie - Plansätze und Begründung Teilregionalplan Windenergie - UmweltberichtAktueller Stand und weiteres Vorgehen
In der Sitzung am 20.07.2022 hat die Verbandsversammlung den Aufstellungsbeschluss für die zwei Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Solarenergie“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gefasst. Die diesbezügliche Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 27.09.2022 bis 14.11.2022 durchgeführt. Die Verbandsverwaltung hat sich dazu entschieden, die beiden Planungsverfahren für Windenergie und Solarenergie zu entkoppeln. Anhand von Kriterienkatalogen (siehe Download-Button unten) werden die notwendigen Flächenkulissen in einer fünfstufigen Planungsmethodik ermittelt. Im Rahmen der 67. Sitzung des Planungsausschusses des Verbands Region Rhein-Neckar am 24.03.2023 in Mutterstadt wurden diese Kriterienkataloge beschlossen. Bis zur Verbandsversammlung am 15.12.2023 bereitet der Verband die Entwürfe der Teilregionalpläne vor. Dort werden sie zur Abstimmung vorgelegt. Im Herbst des Jahres 2023 werden informelle Informationsveranstaltungen mit den Trägern öffentlicher Belange in der Region durchgeführt. Anfang 2024 wird voraussichtlich die Offenlage der Entwürfe starten.
Kriterienkatalog für den Teilregionalplan WindenergieZeitplan im Überblick
- 20.07.2022 – Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung für die Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Solarenergie“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
- 27.09.2022 bis 14.11.2022 – Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange
- 24.03.2023 – Beschluss der Kriterienkataloge zur Ermittlung der Flächenkulissen auf der 67. Sitzung des Planungsausschusses
- 2023 – Ermittlung der Flächenkulissen und Vorstellung in verwaltungsinternen Informationsveranstaltungen
- 15.12.2023 – Abstimmung der Teilregionalplanentwürfe in der Verbandsversammlung
- Anfang 2024 – Offenlage der Entwürfe