Die Nutzung von Solarenergie spielt eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema soll nun in einer Neuaufstellung eines Teilregionalplans zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vertieft behandelt werden.
Hintergrund
Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung und Regionalentwicklung. Mit der Energiewende soll zukünftig eine klimaneutrale Energieversorgung bei gleichzeitiger Unabhängigkeit vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe erreicht werden. Eine wichtige Strategie dabei ist der Ausbau von erneuerbaren Energien. Dies unterstützt der Verband Region Rhein-Neckar als wesentliche Säule der Energiewende. Als langfristige Perspektive wird eine Vollversorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit erneuerbaren Energien, möglichst weitgehend aus regionalen Quellen verfolgt. Wie aus dem vom Verband Region Rhein-Neckar veröffentlichtem Regionalen Energiekonzept hervorgeht, bieten dabei insbesondere die Wind- und Solarenergie erhebliche Potenziale.
Ziel einer nachhaltigen Energiepolitik in der Metropolregion Rhein-Neckar ist die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger bei gleichzeitigem Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien.
Regionale Planungsoffensive
Mit der Regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg, die am 17.03.2022 von der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi und den Verbandsvorsitzenden der zwölf Regionalverbände gestartet wurde, ist für die Ausweisung der Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auf Ebene der Regionalplanung ein klares Ziel formuliert worden: Jeder Regionalverband in Baden-Württemberg soll 2 % seiner jeweiligen Regionsfläche planerisch für die Erzeugung von Windenergie und Solarenergie sichern. Diese Sicherung erfolgt in der Praxis durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den jeweiligen Teilregionalplänen „Solarenergie“ und „Windenergie“. Der bestehende Teilregionalplan „Windenergie“ wird zu diesem Zweck fortgeschrieben. Bis September 2025 sollen diese Teilregionalpläne von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen werden.
Flächenziele für die Solarenergienutzung
Seitens des Bundes gibt es keine Zielvorgaben zum Ausbau der Solarenergienutzung. Folglich wurden in den an der Region Rhein-Neckar beteiligten Bundesländern unterschiedliche Regelungen getroffen. In Baden-Württemberg sollen nach der Regionalen Planungsoffensive insgesamt 2 % der Regionsfläche für die Erzeugung von Wind- und Solarenergie bereitgestellt werden. Nach Abzug von 1,8 %, die nach dem Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) für die Erzeugung von Windenergie im baden-württembergischen Teil der Region zur Verfügung stehen sollen, ergibt sich ein Anteil von 0,2 % der Regionsfläche, welche für die Nutzung von Solarenergie bereitgestellt werden soll. Für den rheinland-pfälzischen Teilraum besteht der Auftrag zur Ausweisung von mindestens Vorbehaltsgebieten für die Freiflächen-Photovoltaik. Flächenuntergrenzen sind nicht vorgegeben, jedoch soll die Inanspruchnahme von Ackerflächen durch nach dem 31.12.2020 neu errichtete Freiflächen-Photovoltaikanlagen landesweit einen Anteil von 2 % nicht überschreiten. In Hessen liegt das Ziel für die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Freiflächen bei 1 %.
Umsetzung
Der Verband Region Rhein-Neckar erhielt also durch die Regionale Planungsoffensive und das WindBG einen klaren Planungsauftrag. Mit den zwei Teilregionalplänen „Windenergie“ und „Solarenergie“ verfolgt der Verband Region Rhein-Neckar das Ziel, die ambitionierten Flächenziele für die Erzeugung erneuerbarer Energien in der Metropolregion zu erreichen. Bis September 2025 sollen im Sinne der Regionalen Planungsoffensive von der Verbandsversammlung Satzungsbeschlüsse für die Teilregionalpläne erfolgt sein.
Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
In der Sitzung am 20.07.2022 hat die Verbandsversammlung den Aufstellungsbeschluss für die zwei Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Solarenergie“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gefasst. Die diesbezügliche Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 27.09.2022 bis 14.11.2022 durchgeführt. Die Verbandsverwaltung hat sich dazu entschieden die beiden Planungsverfahren für Windenergie und Solarenergie zu entkoppeln. Anhand von Kriterienkatalogen (siehe Download-Button unten) werden die notwendigen Flächenkulissen in einer fünfstufigen Planungsmethodik ermittelt. Im Rahmen der 67. Sitzung des Planungsausschusses des Verbands Region Rhein-Neckar am 24.03.2023 in Mutterstadt wurden diese Kriterienkataloge beschlossen. Bis zur Verbandsversammlung am 15.12.2023 bereitet der Verband die Entwürfe der Teilregionalpläne vor. Dort werden sie zur Abstimmung vorgelegt. Im Herbst des Jahres 2023 werden informelle Informationsveranstaltungen mit den Trägern öffentlicher Belange in der Region durchgeführt. Anfang 2024 wird voraussichtlich die Offenlage der Entwürfe starten.
Kriterienkatalog für den Teilregionalplan SolarenergieZeitplan im Überblick
- 20.07.2022 – Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung für die Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Solarenergie“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
- 27.09.2022 bis 14.11.2022 – Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange
- 24.03.2023 – Beschluss der Kriterienkataloge zur Ermittlung der Flächenkulissen auf der 67. Sitzung des Planungsausschusses
- 2023 – Ermittlung der Flächenkulissen und Vorstellung in verwaltungsinternen Informationsveranstaltungen
- 15.12.2023 – Abstimmung der Teilregionalplanentwürfe in der Verbandsversammlung
- Anfang 2024 – Offenlage der Entwürfe