Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar ist Grundlage der Raumplanung in den kommenden Jahren. Das Thema Windenergie ist dabei in einem gesonderten Teilregionalplan behandelt. Er weist die Flächen in der Region Rhein-Neckar aus, die zur Energiegewinnung aus Windkraft genutzt werden können. Der Teilregionalplan Windenergie ist ein Baustein des regionalen Energiekonzepts Rhein-Neckar.
Mehr zum Einheitlichen Regionalplan Mehr zum regionalen EnergiekonzeptThema wird zu einem Teilregionalplan
Bis 2013 war das Thema „Windenergie“ ein Kapitel des Einheitlichen Regionalplans. Nachdem sich die Planungsvorgaben der Länder mehrfach geändert hatten und der Verband Region Rhein-Neckar teilweise unterschiedliche Planungskriterien für sein Gesamtkonzept zugrunde legen musste, wurde das Thema in einen Teilregionalplan ausgelagert. Bis zum Inkrafttreten dieses Teilregionalplans gelten im baden-württembergischen Teil des Verbandsgebietes der „Teilregionalplan Windenergie des Regionalplans für die Region Rhein-Neckar-Odenwald“ und im rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebietes die Plansätze 6.3.3.2 bis 6.3.3.6 des „Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004“ fort.
Nach drei Anhörungen und Offenlagen zum „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ hat die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2019 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Teilregionalplan Windenergie wird nunmehr zur Genehmigung vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung wird der Teilregionalplan Windenergie durch Bekanntmachung im baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Teilraum der Region Rhein-Neckar verbindlich.
Teilregionalplan Windenergie - Stand: Vorlage zur Genehmigung Umweltbericht zum Teilregionalplan Windenergie – Stand: Vorlage zur GenehmigungDritte Anhörung und Offenlage
Die dritte Anhörung gem. § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz und die dritte Offenlage gem. § 6 Abs. 4 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz des Teilregionalplans Windenergie hat im Zeitraum vom 4. April 2018 bis 18. Mai 2018 stattgefunden.
Die Abwägungsergebnisse zu den im Rahmen der dritten Anhörung und Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2019 beschlossen. Privatpersonen wurden aus Datenschutzgründen per Post über die Abwägung ihrer Stellungnahmen informiert. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen von Privatpersonen sind daher in untenstehenden Dokument nicht enthalten.
- Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der dritten Anhörung und Offenlage des Teilregionalplans Windenergie.
Ein Projekt von:

Axel Finger Referent für Energie und Umwelt