Im Staatsvertrag sind sowohl Aufgaben, Zuständigkeiten, Mitglieder, Organe, Satzung, als auch Finanzierung und Rechtsaufsicht festgelegt.
Die Arbeit des Verbands Region Rhein-Neckar wird größtenteils über eine Umlage der Mitglieder getragen. Diese sind laut Staatsvertrag in Baden-Württemberg die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim, der Rhein-Neckar-Kreis sowie der Neckar-Odenwald-Kreis, in Hessen der Landkreis Bergstraße, in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte Frankenthal, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße.
Staatsvertrag Region Rhein-NeckarDie Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Verbands Region Rhein-Neckar. Sie fällt alle Entscheidungen in der Regionalplanung und der Regionalentwicklung sowie über Mitgliedschaften, Beteiligungen oder Gründungen von Gesellschaften zur Erfüllung regionalbedeutsamer Entwicklungsaufgaben in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Verbandsversammlung hat 97 Mitglieder, von denen 73 durch die Gebietskörperschaften entsandt sind, d.h. vom jeweiligen Kreistag oder Stadtrat gewählt wurden. Die Landräte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sind sogenannte „geborene Mitglieder“. Diese 23 Personen gehören der Verbandsversammlung kraft ihres Amtes an. Die 97 Mitglieder der Verbandsversammlung haben aktuell sechs politische Fraktionen gebildet.
Zur Verbandsversammlung Zu den Fraktionen Flyer "Die Mitglieder der Verbandsversammlung"Der Verbandsvorsitz
Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig und werden von der Verbandsversammlung auf vier Jahre gewählt. Der Verbandsvorsitzende führt in der Verbandsversammlung und im Verwaltungsrat den Vorsitz. Verbandsvorsitzender ist seit dem 22. April 2016 Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises. In Reihenfolge der Vertretung sind seine Stellvertreter: Lothar Quast, Bürgermeister der Stadt Mannheim, und Christian W. Engelhardt, Landrat des Landkreises Bergstraße.
Die Ausschüsse
Die Verbandsversammlung verfügt neben dem Verwaltungsrat, der die Sitzungen der Verbandsversammlung vorbereitet, für Vorberatungen und Entscheidungen von geringerer (finanzieller) Tragweite über zwei Ausschüsse: den Planungsausschuss sowie den Ausschuss für Regionalentwicklung und Regionalmanagement.
Zum Planungsausschuss Zum Ausschuss für Regionalentwicklung und Regionalmanagement Zum VerwaltungsratDie Verbandsverwaltung
Die Verbandsverwaltung besteht aus 30 Mitarbeitern, erledigt die operative Arbeit des Verbands Region Rhein-Neckars und steht unter der Leitung von Verbandsdirektor Ralph Schlusche. Der Verbandsdirektor wird von der Verbandsversammlung für acht Jahre gewählt und ist Beamter auf Zeit. Sein ständiger Stellvertreter ist der Leitende Direktor Christoph Trinemeier. Er verantwortet die Regionalplanung, wird ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt und ist Beamter auf Lebenszeit. Um die enge Abstimmung zwischen den an der Regionalentwicklung beteiligten Organisationen sicherzustellen, ist Ralph Schlusche kraft seines Amtes auch einer von zwei Geschäftsführern der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH.
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