Mit Blick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Region und mit dem Ziel, Perspektiven für die Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung in den nächsten 10-15 Jahren und darüber hinaus aufzuzeigen, überarbeitet der Verband Region Rhein-Neckar derzeit den gültigen Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar (ERP). Im Rahmen der 1. Offenlage konnte die Öffentlichkeit bereits im Jahr 2021 Stellung zu den geplanten Änderungen nehmen. Nach Abwägung aller Belange haben sich infolgedessen Änderungen am bisherigen Plankonzept ergeben, die eine erneute Offenlage erfordern.
Daher hat die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2022 die 2. Offenlage zur 1. Änderung des ERP, Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen.
Die 1. Änderung des ERP umfasst die Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Korrespondierend hierzu wird die Raumnutzungskarte des ERP geändert. Zum einen sollen im Sinne von Entwicklungsspielräumen bestehende regionalplanerische Restriktionen dort zurückgenommen werden, wo sich eine notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Zum anderen wird in der Raumnutzungskarte die Gebietskulisse der im ERP als Vorranggebiete festgelegten regionalbedeutsamen Gewerbestandorte verändert und diese Standorte werden entsprechend ihrer besonderen Standorteignung entweder den Vorranggebieten für „Gewerbe und Dienstleistung“ oder für „Industrie und Logistik“ zugeordnet.
Die 1. Änderung des gültigen ERP bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet. Ein umfassender Umweltbericht ist Teil dieser 1. Änderung und beschreibt und bewertet mögliche Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter wie z. B. Mensch, Arten und Biotope, Klima, Wasser oder Boden.
Die Planunterlagen zur 1. Änderung des ERP bestehen aus einem Textteil mit den Plansätzen, Begründungen und Anhängen, der Raumnutzungskarte sowie dem Umweltbericht mit Anhängen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Planungen der 1. Änderung des ERP Stellung zu nehmen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen nur zu den gegenüber der 1. Offenlage geänderten Planinhalten vorgebracht werden können.
Sämtliche in der Raumnutzungskarte sowie in den Plansätzen und Anhängen mit einem Stern (*) markierten Teile des Planentwurfs sind gegenüber der 1. Offenlage unverändert geblieben. Es ist zu beachten, dass hierzu keine Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die förmliche Auslegung erfolgt
vom 15. März bis 25. April 2023.
Der Planentwurf wird während des oben genannten Zeitraums zur Einsicht an den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Orten ausgelegt.
Gleichzeitig wird der Entwurf auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Außerdem findet sich der Planentwurf auf einer Online-Beteiligungsplattform des Verbandes.
Stellungnahmen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum 09.05.2023) wie folgt vorgebracht werden:
· Schriftlich an die Postadresse: Verband Region Rhein-Neckar, M 1,4-5, 68161 Mannheim
oder
· Elektronisch an die E-Mail-Adresse: beteiligung-regionalplan@vrrn.de
Über die Online-Beteiligungsplattform bietet der Verband innerhalb des Auslegungszeitraumes zusätzlich die Möglichkeit, Stellungnahmen auch unmittelbar interaktiv zu verfassen und in wenigen Schritten an den VRRN zu übermitteln.
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Unterlagen zum bisherigen Verfahren der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar
An dieser Stelle können Sie auf die Dokumente der im Jahr 2021 durchgeführten 1. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar sowie auf die „Regionale Gewerbeflächenstudie Metropolregion Rhein-Neckar“ aus dem Jahr 2019 zugreifen, die eine der wesentlichen Grundlagen für die Änderung des Einheitlichen Regionalplans im Kapitel „Gewerbliche Bauflächen“ darstellt.
Plansätze und Begründung Umweltbericht Raumnutzungskarte Blatt Ost Raumnutzungskarte Blatt West
Eine Synopse der Behandlungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der 1. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar können Sie hier einsehen:
SynopseGrundlagen
Hier finden Sie die „Regionale Gewerbeflächenstudie Metropolregion Rhein-Neckar“ aus dem Jahr 2019:
Regionale Gewerbeflächenstudie Metropolregion Rhein-NeckarBeteiligte Organisationen & Unternehmen

Petra Schelkmann Leitende Direktorin