28.10.2011
Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar liegt im Entwurf vor. Verbandsversammlung beschließt Offenlage
Der Verband Region Rhein-Neckar hat sich auf einen Entwurf für den Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar festgelegt. Nach der Vorberatung und Empfehlung durch den Planungsausschuss hatte nun die Verbandsversammlung das letzte Wort. Ihr Beschluss lautet: „Die Verbandsversammlung beschließt die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und die Durchführung der Offenlage des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar auf der Grundlage des Entwurfstandes vom August 2011.“
Somit haben die Planer und die Verwaltung des Verbandes nach rund vierjährigem Prozess der Grundlagenarbeit, der Harmonisierung des rechtlichen Rahmens und der Konzeptionierung ein erstes großes Etappenziel erreicht und die öffentliche Diskussion ermöglicht.
Bereits seit Anfang Oktober haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit unter der Internetadresse des Verbandes www.vrrn.de die Unterlagen einzusehen. Diese werden nach Einarbeitung der letzten Änderungen demnächst noch einmal aktualisiert. Die Anhörung der Kommunen und Fachbehörden soll im ersten Quartal des kommenden Jahres starten und mit einer Dauer von drei statt zwei Monaten deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen hinausgehen. „Uns geht es darum, den Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern einen breiten Raum zur Diskussion einzuräumen. Dadurch wollen wir eine möglichst große Transparenz und Akzeptanz herstellen“, erläuterte die Verbandsvorsitzende Dr. Eva Lohse. Verbandsdirektor Ralph Schlusche hob noch einmal die wesentlichen Fragestellungen hervor.
Bedeutend sei insbesondere die ehrgeizige Ausweisung von Windkraftstandorten, die die bisherigen Standorte mehr als verdoppelt habe und nach dem Willen des Verbandes in Zusammenarbeit mit den Bundesländern noch weiter ausgebaut werden soll. In diesem Zusammenhang verwies Schlusche auch auf die strategische Bedeutung des Themas, denn hier schlage die Zusammengehörigkeit der länderübergreifenden Metropolregion derzeit voll durch. So habe beispielsweise das Land Baden-Württemberg beim Entwurf seines neuen Planungsgesetzes das Gebiet an Rhein und Neckar ausgenommen und setze auf eine länderübergreifende Lösung mit Hessen und Rheinland-Pfalz.
Während der Sitzung erläuterte Verbandsdirektor Ralph Schlusche die Kernaussagen des Einheitlichen Regionalplans: Er betonte z.B. einen Paradigmenwechsel bei der Ausweisung der Wohnbauflächen, bei dem zwar die rechtskräftigen Erweiterungsflächen der Städte und Gemeinden nicht angetastet werden sollen, der aber zusätzlichem Flächen- und Landschaftsverbrauch konsequent entgegen wirken soll. Ähnlich richte sich die Steuerung der gewerblichen Entwicklung deutlich stärker auf die Nutzung bestehender Flächenreserven wozu auch die freiwerdenden militärischen Konversionsflächen gehören. Aufgrund der unklaren Situation bei der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar sei ein so genannter Untersuchungskorridor freihalten worden, der eine spätere Trassenfindung ermögliche.
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