
Planungsebenen
Die räumliche Gesamtplanung vollzieht sich räumlich abgestuft auf mehreren Planungsebenen. Diese können als die Verwaltungsebenen innerhalb der staatlichen Hierarchie verstanden werden, die sich mit der räumlichen Planung befassen. Für die räumliche Gesamtplanung sind die europäische Ebene, die Bundes-, Landes-, Regions- sowie die Gemeindeebene relevant (alles verlinken). Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe der Planwerke sind unterschiedlich, generell nehmen Aussagenumfang und -dichte der Planwerke der unteren Planungsebenen zu.
Im Verhältnis der einzelnen Planungsebenen wird nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, nach dem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind (sog. "Gegenstromprinzip").
