- Leitender Direktor

Regionalplanung ist die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen und der Standortattraktivität der Region. Die integrierte Betrachtung der nachhaltigen Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung sowie die Abwägung zwischen diesen Belangen erfolgt im Regionalplan.
Planung als vorweggenommene Zukunft wird so auf eine allen Belangen gerecht werdende Raumentwicklung ausgerichtet. Dabei sind die natürlichen Gegebenheiten, die Bevölkerungsentwicklung sowie die wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Belange und Erfordernisse zu beachten.
Regionalplanung ist deshalb immer als querschnittsorientierte Gesamtplanung eines Raumes zu verstehen. Sie muss auf die überörtlichen gesamtregionalen Erfordernisse ausgerichtet sein, mehrere oft untereinander konkurrierende fachliche Belange berücksichtigen und in ein zusammenfassendes Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung einer Region münden. Die Ziele übergeordneter europäischer, bundes- oder landesrechtlicher Vorgaben sind dabei stets zu beachten.
Neben die Planung tritt in immer stärkerem Maße die Regionalentwicklung, getragen von einem professionellen Regionalmanagement.
