
Organe
Das höchste Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung. Diese hat 95 Mitglieder, von denen 72 durch die Mitgliedsgebietkörperschaften entsandt sind d.h. vom jeweiligen Kreistag oder Stadtrat gewählt wurden. Die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeister(innen) und Bürgermeister(innen) der Städte mit mehr als 25.000 Einwohner sind so genannte geborene Mitglieder. Diese 23 Personen gehören der Verbandsversammlung kraft Amtes an. Mit dem Planungsausschuss und dem Ausschuss für Regionalentwicklung und Regionalmanagement hat das Gremium zwei beschließende Ausschüsse.
Die Verbandsversammlung fällt alle wesentlichen inhaltlichen Entscheidungen in den Zuständigkeitsbereichen des Verbandes, also in der Regionalplanung und der Regionalentwicklung. Darüber hinaus trifft sie Entscheidungen über Mitgliedschaften, Beteiligungen oder Gründungen von Gesellschaften zur Erfüllung regionalbedeutsamer Entwicklungsaufgaben.
Das Gremium wählt den Verbandsdirektor und den Leitenden Direktor, erlässt und ändert Satzungen, verabschiedet die Haushalte und setzt die von den Stadt- und Landkreisen zu bezahlende Verbandsumlage fest. Die Verbandsversammlung trifft sich in der Regel zweimal im Jahr. Vorberatungen und Entscheidungen von geringerer (finanzieller) Tragweite übernehmen die beiden beschließenden Ausschüsse, der Planungsausschuss und der Ausschuss für Regionalentwicklung und Regionalmanagement.
Der Verwaltungsrat besteht aus der/dem Verbandsvorsitzenden, die/der kraft Amtes den Vorsitz führt und weiteren 27 Mitgliedern aus der Mitte der Verbandsversammlung. Das Gremium bereitet die Sitzungen der Verbandsversammlung vor. Es entscheidet über Einstellung und Eingruppierung der Verbandsbediensteten mit Ausnahme des Verbandsdirektors und des Leitenden Direktors. Außerdem überwacht der Verwaltungsrat die Tätigkeit der Verwaltung.
