Metropolregion Rhein-Neckar

Grundlagen

Staatsvertrag und Verbandssatzung

Mit dem Staatsvertrag vom 26. Juli 2005 zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz wurde die Gründung des Verbandes Region Rhein-Neckar beschlossen. Die zentrale Aussage des Dokuments lautet, dass die Aufgaben der Regionalplanung und -entwicklung in der Metropolregion bundesländerübergreifend  gemeinsam wahrgenommen werden. Im Einzelnen bestimmt der Vertrag die Mitglieder und Organe des Verbandes sowie die Aufgaben, die Finanzierung und die Rechtsaufsicht. Im Rahmen des Abkommens erweiterten die drei Bundesländer, analog zum VRRN, das Zuständigkeitsgebiet der gemeinsamen Raumordnungskommission auf das gesamte Planungsgebiet der Metropolregion. Sie hat die Aufgabe, die Ziele der jeweiligen obersten Landesplanungsbehörden aufeinander abzustimmen.

Die Verbandssatzung legt vor allem die Rechte, Pflichten und inhaltlichen Zuständigkeiten der Verbandsorgane bzw. -gremien fest. Außerdem beinhaltet sie die Haushaltssatzung und die Bestimmungen zur Verbandsumlage. Darüber hinaus verankert die Satzung den Ältestenrat, der den organisatorischen Ablauf der Gremiensitzungen bestimmt.

Geschichte

Erstmals bietet der Staatsvertrag zur Gründung des Verbandes Region Rhein-Neckar vom 26.Juli 2005 die Möglichkeit, einen Einheitlichen Regionalplan über die drei Ländergrenzen hinweg aufzustellen.

Bisher gab es drei Regionalpläne für die jeweiligen Teilräume der Länder und, quasi als „Rahmenplan“, den Raumordnungsplan des Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar (ROV). Mit diesem zweistufigen Verfahren war die Regionalplanung nicht nur an die jeweiligen Landesentwicklungspläne gebunden, dem ROV kam, auch mit der Aufstellung des Raumordnungsplans, eine permanente Koordinationsfunktion für die einheitliche, Ländergrenzen überschreitende Regionalentwicklung zu.

Die Gründung des Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar machte der erste Staatsvertrag von 1969, damals ebenso ein Ergebnis stetigen Ringens aus der Region, möglich. Der ROV war gewissermaßen ein Dachverband. Seine Mitglieder waren der Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald - ehemals Unterer Neckar - (Baden-Württemberg), die Planungsgemeinschaft Rheinpfalz (Rheinland-Pfalz) und der Kreis Bergstraße (Hessen). Diese entsandten aus ihrer Vertretungskörperschaft (Verbandsversammlung, Regionalvertretung, Kreistag) ihre Vertreter in die Verbandsversammlung des ROV.

Eindeutige Synergieeffekte ergab der kooperative Planungsstil der „gemeinsamen Verwaltung“: Die Verwaltung des ROV führte, auf Grund zweiseitiger Vereinbarungen, zugleich die Planungs- und Verwaltungsarbeit für die Planungsgemeinschaft Rheinpfalz und den Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald aus.

Auf der Ebene der Länder gab und gibt es weiterhin zur Abstimmung der landesplanerischen Fragen die Raumordnungskommission, die sich aus Vertretern der obersten Landesplanungsbehörden der drei Bundesländer zusammensetzt.

Mit dem neuen Staatsvertrag von 2005 wurde eine weitere Besonderheit aufgehoben: Die Gebiete der Planungsgemeinschaft Rheinpfalz und des Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald waren wesentlich größer als ihre zum ROV- Gebiet gehörenden Teilräume (Karte), diese sind jetzt vollständig integriert.

Vorläufer des ROV war die 1951 als GmbH gegründete „Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rhein-Neckar“ (siehe auch: Das Rhein-Neckar-Dreieck auf dem Weg zur Europäischen Metropolregion – Fakten und Hintergründe).

Erst mit dem ROV war die Grundlage für eine erfolgreiche und bundesweit einmalige Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg gelegt. Der Raumordnungsverband galt zu Recht als Modell für einen kooperativen Föderalismus, ein Modell, das zum Vorbild für andere Ländergrenzen überschreitende Regionen wurde.

Bis zur Aufstellung des neuen Einheitlichen Regionalplanes behalten der Raumordnungsplan Rhein-Neckar 2000 und die Regionalpläne mit ihren Fortschreibungen Gültigkeit.

Kontakt

Verband Region Rhein-Neckar
Frank Burkard
Frank Burkard
  • Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Regionalentwicklung
  • Telefon 0621 10708-40
  • Fax 0621 10708-34
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