Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) durch den Landtag im Juli 1987 haben die Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg den eindeutigen Auftrag (§ 7 LArchG; novellierte Fassung vom 12. März 1990) erhalten, Unterlagen von bleibendem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen als Archivgut in eigenen Archiven zu verwahren, zu erhalten und zu erschließen sowie das Archivgut nutzbar zu machen. Damit hat das kommunale und regionale Archivwesen in Baden-Württemberg eine starke Aufwertung erfahren, zumal die Gemeinden und Kreise seither gesetzlich verpflichtet sind, ein Archiv einzurichten und zu betreiben.
Etliche Städte und Gemeinden in der Metropolregion Rhein-Neckar haben jedoch schon lange vor der gesetzlichen Auflage die Notwendigkeit erkannt, im Rahmen einer zeitgemäßen kommunalen Kulturpolitik die Einrichtung und Betreibung eines eigenen Archives zu initiieren und dieses als wichtigen Bestandteil ihrer kommunalen Selbstverwaltung und als Selbstverständlichkeit einer weitsichtigen Kommunalpolitik zu verstehen. Parallel dazu haben erfreuliche Entwicklungen auch auf den benachbarten Feldern eingesetzt, die zu einem merklichen Zusammenrücken der regional präsenten Archive aller Sparten - also auch von Land, Kirche, Universität und Wirtschaft etc. - führen.
Seit Beginn der 80er Jahre interessieren sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger für historische Ereignisse und Gegebenheiten des engeren persönlichen Lebensbereiches. Dieses neue Geschichtsbewusstsein konzentriert sich auf die Region oder beispielsweise das Unternehmen, dem man als Arbeitnehmer/-in angehört. Diese Aufwertung der Geschichte des Nahraumes hat jedoch den Rückgriff auf jene Geschichtsquellen zur unbedingten Voraussetzung, die sich in den Archiven der Städte und Gemeinden, der Landkreise, Institutionen, Körperschaften und der Wirtschaft usw. befinden, und messen so den lokalen und regionalen Archiven als kompetente Institution für alle Fragen der Stadt-, Gemeinde- und Kreisgeschichte, letztlich der Geschichte unserer Region eine entscheidende Bedeutung zu. Gleichzeitig weisen diese geistigen Strömungen den Archiven einen neuen Stellenwert und eine neue Dienstleistungsfunktion zu, denn die Archive bieten jetzt die Chance, die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Gemeinwesen, ebenso ihrem Unternehmen und ihrer Region zu fördern und zu vertiefen.
Da Archive in der Bevölkerung immer mehr beachtet und genutzt werden, soll ihr Stellenwert und Selbstverständnis nicht mehr nur als Anhängsel der Verwaltung des jeweiligen Archivträgers, als Aufbewahrungs-, Empfangs- und Vernichtungsanstalt von Schriftgut verstanden werden, sondern vielmehr als kulturelle Einrichtung mit kulturpolitischem Auftrag und Anspruch. Dabei ergibt sich die Lebendigkeit jedes einzelnen Archivs aus seiner jeweiligen Bereitschaft, sich nach Möglichkeit dem politischen und kulturellen Geschehen der Zeit und des Raumes zu öffnen und auch aktiv an ihm teilzunehmen. Diese Bereitschaft zu wecken und die dafür notwendigen Möglichkeiten zu eröffnen, ist wichtiger Bestandteil kommunaler wie regionaler Kulturpolitik oder z.B. auch einer lebendigen Unternehmenskultur. Somit erfährt jedes Archiv seinen angemessenen Stellenwert als untrügliches, zuverlässiges und fortdauerndes Gedächtnis der Städte, Gemeinden, des Kreises bzw. des Archivträgers im Dienste von Verwaltung und Bürger(inne)n.
Die traditionellen Aufgabenfelder der Archive lassen sich unter den Begriffen - Archivieren, Sammeln, Benutzen und Forschen - zusammenfassen, die sich ihrerseits in weitere verschiedene Arbeitsschritte untergliedern.
