
Die hohe Priorität der ICE-Neubaustrecke ergibt sich aus der Funktion der Strecke als Bestandteil der “Nord-Süd-Transversalen für Europa“ zwischen Genua und Rotterdam. Darüber hinaus trägt sie zur Beseitigung des bundesweit größten Kapazitätsengpasses im Schienenkorridor zwischen den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar bei. Mit einer ausschließlichen Trassenführung über den Hauptbahnhof Mannheim – wie im Schienenwegeausbaugesetz in einer Fußnote festgelegt – wird die Funktion des ICE-Knotens Mannheim als wichtigster Umsteigeknoten im Südwesten Deutschlands sowie die vollwertige Anbindung der Metropolregion Rhein-Neckar an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz der Zukunft gesichert.
Die ICE- Neubaustrecke ist nach den Festlegungen des Schienenwegeausbaugesetzes als Maßnahme des „vordringlichen Bedarfs“ zu verwirklichen.
Der von der Bahn geplante Bypass an Mannheim vorbei würde nicht nur zu erheblichen Nutzungskollisionen im hoch verdichteten Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar führen, sondern auch massiv den ICE-Knoten Mannheim schwächen: denn nach dem bahneigenen Betriebsprogramm würde sich der Bypass nur dann rechnen, wenn 60 der insgesamt 112 Zugpaare auf der Neubaustrecke am ICE-Knoten Mannheim vorbeiführen. Der raumordnerische Entscheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe verwirft daher die Bypass-Variante, da sie den „Erfordernissen der Raumordnung nicht entspricht“.
Die unverändert geltenden Argumente der Region und die rechtliche Lage lassen für eine von der Bahn beabsichtigte Wiederbelebung der Bypass-Diskussion keinerlei Spielraum.