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Einzelhandel


Die Einzelhandelslandschaft ist seit vielen Jahren einem steten Strukturwandel unterworfen. Kennzeichen dieses Strukturwandels sind die rasante Abnahme der Zahl der Einzelhandelsbetriebe und der kontinuierliche Anstieg der Betriebsgrößen. Dadurch haben sich für die Versorgungsstrukturen in den Städten und Gemeinden neue Problem­felder ergeben:

 

 

Dieser Wandlungsprozess im Handel steht im Widerspruch zu dem Leitprinzip einer nachhaltigen Raum- und Stadt­entwicklung.

 

 

In der gemeinsamen Zielsetzung, diese Entwicklungen möglichst raumverträglich zu gestalten, haben sich die regiona­len Gremien in der Region Rhein-Neckar erstmals auf ein rechtsverbindliches Planungskonzept zur Steuerung der Stand­orte von regionalbedeutsamen großflächigen Einzelhandelsbetrieben verständigt. Dadurch soll nicht in den Marktwettbewerb eingegriffen werden, sondern die Einzelhandelslandschaft im Rhein-Neckar-Raum zugunsten der Attraktivität und der Funktionsfähigkeit der Innenstädte sowie der Sicherstellung der wohnungsnahen Grundversorgung weiterentwickelt werden.

 

Die am 19. April 2006 genehmigte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz, Plankapitel 4.2.2 Dienstleistungen/Handel, und der am 24. April 2006 genehmigte Teilregionalplan Unterer Neckar, Plankapitel 2.2.5 Einzelhandel, in denen gebietsscharf die Standorte für regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesen sind, können dazu wichtige Beiträge leisten. Mit ihnen wird Transparenz über bestehende und geplante Einzelhandelsstandorte hergestellt, die Planungssicherheit für Kommunen und Investoren erhöht sowie notwendige Verfahren beschleunigt.

 

Um ein einheitliches Vorgehen in der gesamten Region zu erreichen, hat der Verband Region Rhein-Neckar auch für den Kreis Bergstraße ein regionales Einzelhandelskonzept erstellt. Das Konzept wurde vom Planungsausschuss des Verbandes am 19.09.2006 verabschiedet und an das RP Darmstadt weitergeleitet, um es im Rahmen einer teil­räum­lichen Fortschreibung des Regionalplans Südhessen verbindlich zu machen.