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Für den baden-württembergischen Teil der Metropolregion Rhein-Neckar gibt es seit 1994 den verbindlichen Regionalplan Unterer Neckar. Er ist das Planungsinstrument, mit dem die gesamträumliche Entwicklung in der Teilregion Rhein-Neckar-Odenwald gesteuert wird.
Auch wenn dieses Planwerk mitunter als in die Jahre gekommen gilt, tragen zwischenzeitlich drei Teilfortschreibungen den raumplanerischen Herausforderungen Rechnung. So werden mit dem erst im April 2006 genehmigten Teilregionalplan Unterer Neckar, Plankapitel 2.2.5 Einzelhandel, Transparenz hinsichtlich bestehender und geplanter Einzelhandelsstandorte hergestellt, die Planungssicherheit für Kommunen und Investoren erhöht und die notwendigen Verfahren beschleunigt.
Vor einem ähnlichen planerischen Hintergrund müssen auch die 1. Teilfortschreibung des Regionalplans, Plankapitel 6.4 Vorbeugender Hochwasserschutz, sowie die 2. Teilfortschreibung, Plankapitel 5.7.1 Windenergie, gesehen werden.
Der Regionalplan Unterer Neckar 1994 ist in seiner Gesamtheit zudem eine der Grundlagen für die erstmalige Erstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020.