Regionaler Raumordnungsplan Rheinpfalz
Für den linksrheinischen Teil der Metropolregion Rhein-Neckar gilt der 2004 von der damaligen Planungsgemeinschaft Rheinpfalz fortgeschriebene Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz. Er wurde nach der Genehmigung durch das Ministerium des Innern und für Sport, der Obersten Landesplanungsbehörde in Rheinland-Pfalz, für die Gemeinden und sonstigen öffentlichen Planungsträger verbindlich.
Der Plan berücksichtigt die abschätzbaren Auswirkungen der demographischen Entwicklung in der Region. |
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Neue raumplanerische Herausforderungen, wie der vorbeugende Hochwasserschutz, die Steuerung der Windenergienutzung sowie die Umsetzung des Landschafts- und Naturschutzes aufgrund europarechtlicher Vorgaben, sind im Plan bereits enthalten. Bei der Planaufstellung wurden mit der interkommunalen Moderation im Bereich der Freiraumentwicklung oder der Windenergie sowie bei kommunalbezogenen moderierten Hochwassergesprächen in betroffenen Gemeinden neue Wege beschritten.
Der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz ist eine der Grundlagen für die erstmalige Erstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020.
Der erstmals für den linksrheinischen Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar vorliegende Regionale Raumordnungsbericht Rheinpfalz 2007 bewertet einerseits die Effizienz der Steuerungswirkung des Regionalen Raumordnungsplanes und gibt andererseits einen Eindruck von dem vielfältigen Aufgabenspektrum des Verbandes im Bereich der Regionalentwicklung bzw. des Regionalmanagements.
Der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz (mit Gesamtkarte und Karte Landespflege) und der Regionale Raumordnungsbericht Rheinpfalz 2007 können für € 10 (incl. Porto) beim Verband Region Rhein-Neckar erworben werden.

