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Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar 2020


Die Aufstellung, Fortschreibung und Änderung eines einheitlichen Regionalplans für die Region Rhein-Neckar zählt nach Art. 3 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 zu den zentralen Aufgaben des Verbandes Region Rhein-Neckar. Dabei sind insbesondere die Landes­ent­wicklungs­pro­gramme und –pläne der drei Länder zu berücksichtigen. Der Plan ist Ausdruck der politischen Willens­bildung der Gesamtregion und Grundlage für ihre räumliche Entwicklung.

 

Der Stand der Vorarbeiten für den „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020“ ist in den drei Teilräumen unterschiedlich:

 

 

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar hat am 23. März 2007 die Aufstellung des „Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020“ beschlossen. Der Plan soll 2010 in Kraft treten.