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Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar 2020


Die Aufstellung, Fortschreibung und Änderung eines einheitlichen Regionalplans für die Region Rhein-Neckar zählt nach Art. 3 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 zu den zentralen Aufgaben des Verbandes Region Rhein-Neckar. Dabei sind insbesondere die Landes­ent­wicklungs­pro­gramme und –pläne der drei Länder zu berücksichtigen. Der Plan ist Ausdruck der politischen Willens­bildung der Gesamtregion und Grundlage für ihre räumliche Entwicklung.

 

Der Stand der Vorarbeiten für den „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020“ ist in den drei Teilräumen unterschiedlich:

 

  • Der Raumordnungsplan Rhein-Neckar 2000 als Rahmen für die Regionalplanung der drei Länder stammt aus dem Jahr 1992;
  • Im Gebiet des früheren Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald, dessen Regionalplan 1994 in Kraft trat, erfolgten Teilfortschreibungen zu den Themen Vorbeugender Hochwasserschutz (2000), Windenergie (2005) und Einzelhandel (2006);
  • der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz wurde im Jahr 2004 genehmigt. Die Teilfortschreibung zum Thema Einzelhandel erfolgte 2006;
  • im Kreis Bergstraße als Teilgebiet der Planungsregion Südhessen gilt der Regionalplan Südhessen 2000. Derzeit befindet sich der Regionalplan im Fortschreibungsverfahren. Die Genehmigung ist für 2010 vorgesehen.

 

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar hat am 23. März 2007 die Aufstellung des „Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020“ beschlossen. Der Plan soll 2010 in Kraft treten.


 

 

 

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