
Die Aufstellung, Fortschreibung und Änderung eines einheitlichen Regionalplans für die Region Rhein-Neckar zählt nach Art. 3 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 zu den zentralen Aufgaben des Verbandes Region Rhein-Neckar. Dabei sind insbesondere die Landesentwicklungsprogramme und –pläne der drei Länder zu berücksichtigen. Der Plan ist Ausdruck der politischen Willensbildung der Gesamtregion und Grundlage für ihre räumliche Entwicklung.
Der Stand der Vorarbeiten für den „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2020“ ist in den drei Teilräumen unterschiedlich:
Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar hat am 23. März 2007 die Aufstellung des „Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020“ beschlossen. Der Plan soll 2010 in Kraft treten.