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Rechtsverbindliche Regionalpläne


Bis zur Aufstellung des neuen Einheitlichen Regionalplanes behalten der Raumordnungsplan Rhein-Neckar 2000, der Regionalplan Unterer Neckar und der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz, mit ihren Fortschreibungen, Gültigkeit. Für den Kreis Bergstraße gelten die mit dem Regionalplan Südhessen abgestimmten Ziele.


 

 

 

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