
Bis zur Aufstellung des neuen Einheitlichen Regionalplanes behalten der Raumordnungsplan Rhein-Neckar 2000, der Regionalplan Unterer Neckar und der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz, mit ihren Fortschreibungen, Gültigkeit. Für den Kreis Bergstraße gelten die mit dem Regionalplan Südhessen abgestimmten Ziele.