
Die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden für den Bereich einer Region im Landschaftsrahmenplan dargestellt. Der Landschaftsrahmenplan wird als Beitrag für die Regionalplanung erstellt und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe der Landesplanungsgesetze im Regionalplan aufgenommen.
Im Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar ist die Zuständigkeit für die Landschaftsrahmenplanung je nach beteiligtem Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Gemeinsamkeit besteht im Erfordernis, die landespflegerischen Zielvorstellungen aus überörtlicher Sicht zu benennen und im Rahmen einer „Primärintegration“ in den Regionalplan unter Abwägung mit anderen Belangen aufzunehmen. Damit entwickelt die Landschaftsrahmenplanung in den drei Bundesländern der Metropolregion Rhein-Neckar keine eigenständige Verbindlichkeit, sondern erst über die Aufnahme in den Regionalplan.
Besonders unter dem Aspekt der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zusammen mit der Erstellung eines Umweltberichtes bilden die Umweltziele und Umweltdaten der Landschaftsrahmenplanung eine entscheidende Grundlage für den Nachweis der Umweltverträglichkeit der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze.
Die Landschaftsrahmenplanung wird zunehmend als Planungsinstrument genutzt, um Leitbilder für die Teilräume der Region zu entwickeln. Für die Naturräume der Metropolregion Rhein-Neckar werden deshalb Ziele formuliert, um sowohl die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen der Landschaft und der Freiräume zu sichern als auch weiterzuentwickeln. Dabei sind der Schutz der Kulturlandschaft, aber auch die Weiterentwicklung von Stadtlandschaften im dicht besiedelten Kernraum der Metropolregion gleichermaßen eine besondere Herausforderung.